Vertrag Kündigen
Wie kann ich eine Hausratversicherung kündigen?
Bei einer Versicherung ist immer eine ordentliche Kündigung und eine außerordentliche Kündigung zu unterscheiden. Beim ordentlichen Kündigungsrecht kann der Versicherungsvertrag erst zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Diese ist je nach Vertrag ganz unterschiedlich und kann sich von einem Jahr bis zu zehn Jahren und mehr erstrecken. Natürlich locken die Versicherungsunternehmen gerne mit langfristigen Verträgen, hier sollte man jedoch ein wenig Vorsicht walten lassen – und sich nicht zu einem zu lange laufenden Vertrag hinreißen lassen. Wird der Versicherungsvertrag über die Hausratversicherung nicht rechtzeitig zum Ende der Laufzeit gekündigt (bis wann die ordentliche Kündigung möglich ist, ist im Versicherungsvertrag enthalten), verlängert sich diese automatisch um ein Jahr.
Das außerordentliche Kündigungsrecht, also die Möglichkeit, die Hausratversicherung bereits während der Laufzeit zu kündigen und nicht erst zum Ende der Laufzeit, tritt dann in Kraft, wenn:
l Die Versicherungsprämie erhöht wurde während der Laufzeit, ohne dass dies im Vertrag bereits enthalten ist.
l Ein Schadensfall eingetreten ist (hier haben sowohl der Versicherer wie der Versicherungsnehmer das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung!)
Hier muss dann binnen vier Wochen die Kündigung erfolgen, damit der Wechsel zu einer anderen Hausratversicherung möglich ist.
Zur Hauptseite:
Versicherungsvergleich Hausrat
| Next > |
|---|