Diebstahl: Zahlt die Hausratversicherung auch, wenn ich im Urlaub bestohlen werde?
Bei Einbruchsdiebstahl oder Vandalismus im Hotel oder im Ferienapartment ist der mitgeführte „Hausrat“ wie Notebook und Kleidung etc. natürlich in der Hausratversicherung mitversichert – solange die Unterkunft nicht offen gelassen wird oder die Fenster geradezu einen Dieb einladen. Nicht versichert ist jedoch der Hausrat, wenn man sich in einem Land aufhält, in dem innere Unruhen oder gar ein Kriegszustand herrschen und eine klare Reisewarnung von der Bundesregierung ausgegeben wurde. Hierbei kann sich der Versicherer dann auf die Ausschlusskriterien beim Versicherungsvertrag für den Hausrat berufen – was er aller Voraussicht nach dann natürlich auch tun wird.
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