Was ist in der Hausratversicherung enthalten?
Leistungen einer Hausratversicherung bei Schäden
Die Hausratversicherung ist jeweils ganz unterschiedlich aufgebaut, dies kommt immer auf den Vertrag und seinen Inhalt an. Ein großer Teil der in der Hausratversicherung enthaltenen Versicherungsfälle ist in den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen, VHB 2008, festgelegt. In diesen Vereinbarungen sind sowohl die Bereiche enthalten, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft den Versicherer vorschlägt als Vertragsbestandteile. Viele denken leider, dass diese Bereiche dann in jedem Fall in einer Hausratversicherung abgesichert sind, was jedoch vom Vertrag abhängt.
Vorgeschlagen wird vom GDV die Versicherung folgender Schadensfälle in einer Hausratversicherung:
Entschädigung bei Schäden des versicherten Hausrats durch
l Brand
l Blitzschlag
l Implosionen, wie sie bei Fernsehern oder Computerbildschirmen auftreten können
l Explosionen
l Anprall eines Luftfahrzeuges, Anprall seiner Teile oder seiner Landung
l Absturz eines Luftfahrzeuges, Absturz seiner Teile oder seiner Landung
l Einbruchsdiebstahl, auch der Verlust durch Einbruchsdiebstahl
l Vandalismus nach einem erfolgten Einbruchsdiebstahl
l bei einem Raub und bei einem versuchten Raub oder versuchten Einbruch
l Leitungswasser
l Sturm
l Hagel
Die Ausschlusskriterien für Schäden in einer Hausratversicherung sind immer Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie.
Was zusätzlich versichert wird, wie zum Beispiel der Diebstahl eines Fahrrads oder Glasbruch, kommt jeweils auf den Vertrag für die Hausratversicherung an.
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